Gutachten


Expertise und Vertrauen:

Im ersten Schritt empfehlen wir eine absolut vertrauliche Erstberatung, zur Klärung der wichtigsten Details und zum gegenseitigen Kennenlernen. Diese Beratung ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

Wir klären dann gemeinsam mit Ihnen, ob Sie ein ausführliches Immobilien- bzw. Verkehrswert-Gutachten benötigen, oder ob ein Kurz-Gutachten für Ihren Bedarf ausreicht. 

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen 
unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin. 

Immobilien- & Verkehrswert-Gutachten


Ein professionelles, objektives und ausführliches Immobilien-Gutachten umfasst eine umfangreiche Objektbegehung und detaillierte Objektbeschreibung. Die Ausfertigung ist zwischen 50 und 100 Seiten stark. 

Ein Verkehrswert-Gutachten wird meist vor Gericht benötigt. So beauftragen Richter den Gutachter in der Regel zur 
Wertermittlung von Immobilien bei Scheidungen und Zwangsversteigerungen. 

Privatpersonen engagieren einen Sachverständigen unter anderem bei schwierigen Erbauseinandersetzungen oder in Fällen komplizierter Firmenauflösungen.

Kurz-Gutachten


In vielen Fällen ist kein umfangreiches Gutachten nötig. 
So werden unsere Kurz-Gutachten u.a. von nachfolgenden Institutionen und Personenkreisen, aber auch von 
folgenden Behörden anerkannt:   

                                      

- Finanzämter 
- Amtsgerichte 
- Steuerberater
- Vererbung
- Schenkung
- Gütliche Scheidung
- Übertragung von Vermögen
- Vorlage für Pflegeeinrichtungen (Verfahren zur
Feststellung der Vermögenslage).

Das Kurz-Gutachten hat einen Umfang von ca. 10-20 Seiten, konzentriert sich v.a. auf den Wert der Immobilie und verzichtet auf aufwendige Beschreibungen von Ort und Lage des Objektes. 

Für das Kurz-Gutachten ist kein Besichtigungstermin vor Ort notwendig. Aus Gründen der Diskretion (z.B. wenn ein 
Objekt noch vermietet ist) kann auf Wunsch des 
Eigentümers eine Bewertung aufgrund einer reinen 
Datenanalyse erstellt werden. 

Das Kurz-Gutachten dient in der Regel dem internen 
Gebrauch.